Nachgefragt

Herausforderung Weserquerung

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Das Überwinden von großen Gewässern stellt eine besondere Herausforderung für Infrastrukturprojekte dar – so auch im Falle der Elbe-Weser-Leitung. Hier müssen wir die Weser queren, um die Schaltanlage in Elsfleth anzubinden. Was das genau bedeutet, erklärt unser Bürgerreferent Sebastian Rutzen.

Wo genau soll die neue Leitung die Weser queren?

Sebastian Rutzen: Wir haben mehrere Alternativen untersucht, die für eine Überquerung der Weser in Frage kommen. Grundsätzlich suchten wir dabei nach der raum- und umweltverträglichsten Lösung. Nach intensiver Prüfung verschiedener, möglicher Weserquerungen favorisieren wir die Weserquerung über den Elsflether Sand. Die Frage nach der genauen Weserquerung lässt sich jedoch erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens präzise beantworten.

Warum ist die Weserquerung über den Elsflether Sand die favorisierte Alternative?

Sebastian Rutzen: Es gibt drei entscheidende raumordnerische und umweltfachliche Gründe, die für die Weserquerung über den Elsflether Sand sprechen. Die Weserquerung über den Elsflether Sand hat im Vergleich zu den anderen Alternativen einen größeren Abstand zur Wohnbebauung. Außerdem schließt die Querung über den Elsflether Sand erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten aus. Darüber hinaus sind wertvolle Gebiete für Brutvögel mit internationaler Bedeutung von der Alternative über den Elsflether Sand in deutlich geringerem Ausmaß betroffen.

Beeinträchtigt eine Weserquerung über den Elsflether Sand nicht die dort vom Jade-Weser-Port geplante Ausgleichmaßnahme?

Sebastian Rutzen: Die Erweiterung des Jade-Weser-Ports in Voslapper Groden erfordert eine Ausgleichsmaßnahme. Diese ist aktuell als eine Ansiedlung der großen Rohrdommel auf dem Elsflether Sand geplant. Daher sind wir mit dem Jade-Weser-Port im engen Austausch, was die geplante Weserquerung über den Elsflether Sand angeht. Doch unsere Umweltplaner haben herausgefunden, dass sich nachteilige Auswirkungen auf die Ausgleichsmaßnahme minimieren lassen. Denn der größte Teil des Elsflether Sandes stünde weiterhin für die Ansiedlung der großen Rohrdommel zur Verfügung.

Was spricht gegen die anderen Alternativen der Weserquerung?

Sebastian Rutzen: Es gibt mehrere Argumente, die klar gegen die anderen von uns geprüften Alternativen der Weserquerung sprechen. Eine nördliche Trassenführung bei Brake würde beispielsweise das Vogelschutzgebiet Unterweser queren und einen Lebensraumverlust schützenswerter Vogelarten bedeuten. Eine nördliche Trassenführung entlang des Wesertunnels würde aufgrund der großen Querungslänge an beiden Uferseiten Masten mit einer Höhe von ca. 250 Metern erfordern. Eine derartige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes halten wir für unverhältnismäßig. Aber auch die Alternative entlang der bestehenden Freileitung mit Querung beim Umspannwerk Farge kommt für uns nicht in Frage. Denn die Bestandstrasse zwischen Farge und dem neu geplanten Umspannwerk wird voraussichtlich nicht zurückgebaut. Für neue Masten fehlt somit schlicht und ergreifend der Platz.

Kann die neue Leitung gemeinsam mit dem Ersatzneubau der Leitung Conneforde – Sottrum die Weser queren?

Sebastian Rutzen: Die bestehende Leitung teilt sich beim Umspannwerk Farge zur Überspannung der Weser aktuell ein Mastgestänge mit der Leitung Conneforde – Sottrum. Beide Leitungen sollen verstärkt werden, wodurch sie künftig eine größere Rolle für die Versorgungssicherheit spielen. Aus Gründen der Netzsicherheit wird es daher nicht mehr möglich sein, beide Stromleitungen auf denselben Masten zu führen. Sollten beispielsweise in dem Bereich Reparaturarbeiten an einer Leitung notwendig werden, müsste auch die andere Leitung abgeschaltet werden. Das können wir aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht zulassen.

Warum kann TenneT nicht ein Erdkabel in die Kabelrohre des Korridors B von Amprion verlegen?

Sebastian Rutzen: Eine Erdverkabelung im Höchstspannungswechselstrombereich ist derzeit nur in Pilotprojekten vorgesehen, die gesetzlich festgeschrieben sind. Die Elbe-Weser-Leitung zählt nicht zu diesen Pilotvorhaben, da es im Bundesbedarfsplangesetz nicht als Erdkabelvorhaben gekennzeichnet ist. Wir sind also gesetzlich verpflichtet, eine Freileitung zu planen und zu bauen.

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