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Um eine schnelle Realisierung der neuen Elbe-Weser-Leitung zu ermöglichen, haben wir das Planfeststellungsverfahren in drei Projektabschnitte aufgeteilt. Auf diese Weise kann an einem Abschnitt gebaut werden, während ein anderer noch vorbereitet wird.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Für die endgültige Genehmigung des Leitungsbauvorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren (PFV) notwendig. In diesem Schritt wird über den genauen Verlauf der neuen Elbe-Weser-Leitung entschieden. Dafür werden die Planungen bis ins Detail ausgearbeitet und mit exakten Maststandorten, Angaben zur Zuwegung und zu Baustelleneinrichtungsflächen und vielem mehr versehen.
Am Ende des Verfahrens erfolgt der Planfeststellungsbeschluss, der die genaue Trassenführung inklusive Maststandorte fixiert. Der Beschluss wird durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erteilt und entspricht einer Baugenehmigung.
So konnten wir noch Ende letzten Jahres für den ersten Projektabschnitt die notwendigen Planfeststellungsunterlagen bei der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einreichen.
Nach Einreichung der Planfeststelungsunterlagen werden diese vom 15. Juni 2024 bis zum 15. Juli 2024 öffentlich ausgelegt. Vom Vorhaben betroffene Bürgerinnen und Bürger können diese einsehen und bis zum Ende der Frist am 29. Juli 2024 ihre Einwendungen schriftlich erheben. Auch Behörden, Kommunen, öffentliche Stellen sowie Verbände und Vereinigungen werden um Stellungnahme gebeten.
Die Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Behörde sowie in Kürze auf unserer Projektwebsite.
Wie geht es weiter?
Die Planfeststellungsbehörde übergibt uns die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen. Wir sichten und prüfen diese und erstellen unsere Erwiderungen. Diese übergeben wir anschließend gebündelt an die Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr).
Die Anhörungsbehörde lädt anschließend zu einem Erörterungstermin ein. Dieser bietet dann die Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen gemeinsam mit uns und der Behörde zu besprechen. Sofern die Einwendungen und Stellungnahmen berechtigt sind, überarbeiten wir die Antragsunterlagen. Die überarbeiteten Unterlagen werden über eine Planänderung in das Planfeststellungsverfahren für den ersten Abschnitt eingebracht.
Die Verfahren für den zweiten Abschnitt von Schwanewede bis zum Umspannwerk in Alfstedt und den dritten Abschnitt von Alfstedt bis zum Umspannwerk in Dollern werden wir ebenfalls noch im Laufe dieses Jahres vorbereiten.

Brauchen Sie Hilfe beim Verstehen der Planfeststellungsunterlagen?
Um die Struktur der Planfeststellungsunterlagen besser zu verstehen, haben wir ein Informationsblatt erstellt.
Bei Fragen können Sie sich aber natürlich auch jederzeit an unsere Bürgerreferentin Dajana Schröder wenden:
Dajana Schröder
Telefon: +49 (0)174 669 5626
E-Mail: dajana.schroeder@tennet.eu
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