Leitungsverlauf
Vom Suchraum zur Leitungstrasse
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Raumwiderstände
Unter Raumwiderständen versteht man alle räumlichen Gegebenheiten im Projektgebiet, die wir bei unseren Planungen berücksichtigen müssen. Dazu zählen beispielsweise Siedlungen, Naturschutzgebiete oder bestehende und geplante Infrastrukturen. Die Raumwiderstände sind dabei in mehrere Klassen unterteilt, wobei das Niveau der Einschränkungen mit jeder Stufe steigt. In die höchste Kategorie fallen unter anderem Windenergieanlagen, Wohn- und Vogelschutzgebiete.
Raumwiderstände bestimmen den Leitungsverlauf
Auf dem direkten Weg zwischen zwei Punkten gibt es bei einem Leitungsbauvorhaben viele unterschiedliche Hindernisse wie Siedlungen, Naturschutzgebiete oder andere Infrastrukturen.
Eine wichtige Grundlage für die Planung einer Freileitung ist daher eine sogenannte Raumwiderstandskarte. Darauf sehen unsere Planerinnen und Planer, wo mögliche Trassenkorridore mit wenigen oder geringen Konflikten verlaufen können – und wo eine Trassenführung große Konflikte verursachen würde. Trassenkorridore mit wenigen oder geringen Konflikten sind hier meist vorzuziehen. In Bereichen, wo der bestmögliche Verlauf noch nicht klar ist, gibt es auch mehrere Korridorvarianten. Diese Korridore sind in der Regel 1.000 Meter breit – die spätere Trasse braucht aber deutlich weniger Platz, sie ist nur ca. 60 bis 80 Meter breit.
Diesen aktuellen Planungsstand haben wir auf den Infomärkten im Mai 2022 öffentlich vorgestellt. Aktuell passen wir die Korridore kleinräumig an. Voraussichtlich nach den Sommerferien 2022 werden wir unsere Planungen bei der zuständigen Raumordnungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Lüneburg, offiziell einreichen. Sie prüft die Korridorvarianten auf Raumverträglichkeit.
Nach der Prüfung der Raumverträglichkeit beginnt das formelle Genehmigungsverfahren: das Planfeststellungsverfahren. Hier werden die Planungen bis ins Detail ausgearbeitet inklusive Maststandorte, technischer Ausführung der Leitung oder Zuwegungen und Bauplätzen. Erst nach dem Planfeststellungsverfahren dürfen wir mit dem Bau der Leitung beginnen, da der Planfeststellungsbeschluss unsere Baugenehmigung ist.
Infomarkt verpasst?
Alle Karten finden Sie auch auf unserer Projektwebsite. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu unseren Planungen haben, kontaktieren Sie uns gerne!