Wie geht es nach dem Raumordnungsverfahren weiter?

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Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) gibt das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg die so genannte landesplanerische Feststellung ab. Diese enthält die Ergebnisse des ROV und bildet als fachliches Gutachten eine wichtige Grundlage für das darauffolgende Genehmigungsverfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren (PFV). In diesem wird der genaue Trassenverlauf festgelegt. Im Rahmen des PFV können sich dann auch Privatpersonen formell in das Genehmigungsverfahren einbringen.

Doch wie geht es dann weiter?

Nachdem wir die landesplanerische Feststellung erhalten haben, sichten wir diese zunächst und bewerten, ob und wie wir die Vorschläge der Raumordnungsbehörde in unseren weiteren Planungen umsetzen können. Anschließend vertiefen wir die Planungen bis ins Detail und versehen diese mit exakten Maststandorten, Baustelleneinrichtungsflächen, Angaben zur Zuwegung und zu Kompensationsflächen etc. Diesen Prozess nennt man Feinplanung. Nachdem die Feinplanung abgeschlossen ist, erstellen wir die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren (PFV).

Diese wollen wir 2024 einreichen. Am Ende des PFV erlässt die Genehmigungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss, der einer Baugenehmigung entspricht. Die zuständige Genehmigungsbehörde für das PFV ist, anders als für das Raumordnungsverfahren, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Den Baubeginn planen wir für 2027. Die Inbetriebnahme soll 2031 erfolgen.

Projekt-Meilensteine

2020 Beginn der Vorplanung

2023 Einleitung des Raumordnungsverfahrens

2024 Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

2027 Beginn der Bauarbeiten

2031 Geplante Inbetriebnahme des letzten Leitungsabschnitts

Wir werden selbstverständlich weiterhin mit den Menschen in der Region in regelmäßigem Kontakt bleiben. Nach Erhalt der landesplanerischen Feststellung werden wir zunächst die Ergebnisse auf Infomärkten vorstellen. Über die genauen Termine werden wir rechtzeitig informieren.

Weitere Termine werden während der gesamten Planungs- und Genehmigungsphase folgen.

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