Ausgleichsmaßnahmen

Wie wir Eingriffe in die Natur ausgleichen


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​Beim Bau von Freileitungen lassen sich Eingriffe in die Natur und Landschaft leider nicht vermeiden. Doch für jeden Eingriff leisten wir einen Ausgleich.

Beim Ausbau des Stromnetzes gilt: Natur und Landschaft sollen nur so stark wie zwingend nötig beeinträchtigt werden. Aber ganz ohne Eingriffe lassen sich Höchstspannungsleitungen nicht bauen. So benötigt die Leitung Schutzbereiche und Schneisen in welchen gewisse Beschränkungen z.B. hinsichtlich von Wuchshöhen gelten. An anderer Stelle wiederum kann sich ein neuer Mast auf die Lebensräume von bestimmten Tieren auswirken. 

Um diese Eingriffe auszugleichen, setzen wir sogenannte Kompensationsmaßnahmen um. Sie dienen dem Schutz von Landschaft und Natur.

Rechtliche Grundlage

Gemäß §13-15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt in Deutschland die Eingriffsregelung und ein Verschlechterungsverbot der Natur. Wenn also Unternehmen landschaftliche Veränderungen durchführen, die als Eingriff in die Natur gelten, sind diese dazu verpflichtet, funktionale oder gleichwertige Aufwertungen des Grundstücks durchzuführen.

​Kein Eingriff ohne Ausgleich

Für Eingriffe in die Umwelt wird ein Beeinträchtigungsfaktor bestimmt. Je nach Intensität kompensieren wir den Eingriff daraufhin durch verschiedene Maßnahmen, beispielsweise durch Aufforstung, Streuobstwiesen, Verbuschung oder Extensivgrünland.

Ein Beispiel aus einem Offshore-Projekt

2014 renaturierte TenneT die Vorlandfläche der Leybucht in enger Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, damit sich die natürliche Dynamik des Wattenmeeres wieder frei entfalten kann. Ziel ist es, dass die Gezeiten in der Leybucht ohne künstliche Entwässerung wieder wirken können. Dazu wurden die für die Landwirtschaft angelegten Entwässerungsrinnen verfüllt und eingeebnet. TenneT erneuerte zudem die Priele und sicherte so den Zustrom von Salzwasser in dem Gebiet. Auf insgesamt 140 Hektar Fläche entstand so eine Salzwiese mit vielfältiger Vegetation und Artenreichtum. Von der natürlichen Struktur profitieren vor allem hoch spezialisierte Pflanzen wie die Strandaster, zahlreiche Insektenarten sowie Brut- und Gastvögel wie der Rotschenken und die Nonnengans.

Das administrative Verfahren

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren prüft die zuständige Behörde den Leitungsverlauf inklusive technischer und umweltfachlicher Unterlagen. In diesen Unterlagen stellen wir auch ein Kompensationskonzept zur Verfügung. Darin schlagen wir die konkreten Ausgleichsmaßnahmen vor. Wo ein Ausgleich nicht geschaffen werden kann, sind auch Ersatzgeldzahlungen möglich. Wir müssen dann nachweisen, dass wir den Ausgleich nicht auf anderem Wege erbringen konnten. Mit diesen Ersatzgeldern kann das Land dann vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltzustandes umsetzen.

Wir sind nicht nur dazu verpflichtet angemessene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, sondern müssen anschließend auch die Wirksamkeit der Maßnahmen überwachen. Das heißt konkret: Ausgleichsmaßnahmen auf privaten Flächen werden bis zu 30 Jahre lang beaufsichtigt, öffentliche Ausgleichsflächen werden solange die Leitung steht, betreut.

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