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Ergebnis der Landesplanerischen Feststellung
Die Landesplanerische Feststellung bestätigt im Wesentlichen die Raumverträglichkeit der von uns eingereichten Vorzugstrasse. Laut der Raumordnungsbehörde stellt sie die raum- und umweltverträglichste Lösung dar. Lediglich in zwei kürzeren Teilabschnitten wurde unsere Vorzugstrasse aufgrund von entgegenstehenden Planungen nicht landesplanerisch festgestellt.
Für die Querungsbereiche des Naturschutzgebiets Borner Moor und der Weser-Halbinsel Elsflether Sand sollen wir eine kleinräumige Anpassung der Trasse prüfen. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde für mehrere Trassenabschnitte Maßgaben formuliert, die wir bei der weiteren Planung berücksichtigen sollen. Zahlreiche dieser Prüfungen waren uns schon im Vorfeld durch unseren frühzeitigen Dialog mit Region und Fachbehörden bekannt. Dementsprechend haben wir die Trassierung bereits für die anstehenden Planfeststellungsverfahren aktualisiert.
Was ist ein Raumordnungsverfahren?
Im Raumordnungsverfahren (kurz ROV) prüft das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg als zuständige Raumordnungsbehörde, ob die von uns vorgeschlagenen Trassenalternativen mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmen, ob der Netzausbau Ausnahmen von diesen Zielen und Grundsätzen erfordert oder ob Änderungen an den weiteren Planungen nötig sind.
Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens gibt die Raumordnungsbehörde eine Landesplanerische Feststellung für die eingereichten Trassenalternativen ab. Auf dieser Basis wird dann im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren der konkrete Trassenverlauf mit Maststandorten festgelegt.
Die Landesplanerische Feststellung ist rechtlich nicht verbindlich, hat aber den Charakter eines Gutachtens und fließt in die Planungen des Planfeststellungsverfahrens ein.
Für das von uns geplante Umspannwerk hat die Behörde die beiden Standortalternativen in der Gemeinde Schwanewede landesplanerisch festgestellt. Die beiden Alternativen liegen zum einen nördlich von Neuenkirchen und zum anderen östlichen von Meyenburg. Aus Sicht der Raumordnungsbehörde stellen auch sie die raum- und umweltverträglichste Lösung dar. Zudem sollen im Nahbereich dieser Alternativen zwei zusätzliche Standorte geprüft werden.
Die vollständigen Unterlagen zum Verfahren einschließlich der landesplanerischen Feststellung können Sie auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg einsehen.

Sie haben Fragen?
Bei Fragen zum Raumordnungsverfahren oder zur Elbe-Weser-Leitung allgemein können Sie sich jederzeit an unsere neue Bürgerreferentin für das Projekt wenden:
Dajana Schröder
Telefon: +49 (0)174 669 5626
E-Mail: dajana.schroeder@tennet.eu
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