​Planungsbeschleunigung

Schnellere Verfahren für eine gesicherte Energieversorgung

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Für ein Hochtechnologieland wie die Bundesrepublik ist eine sichere Energieversorgung immens wichtig. Hierfür sind stabile und bezahlbare Energiepreise eine notwendige Säule.  Der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die beispiellose Reduzierung der Erdgaslieferungen aus der Russischen Föderation in die Mitgliedstaaten gefährden allerdings diese Versorgungssicherheit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Auf EU-Ebene wurde daher die „EU-Notfallverordnung 2022/2577“ zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Netze erlassen. Der Deutsche Bundestag hat diese Notfallverordnung mit dem Paragraphen 43m des Energiewirtschaftsgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Hiervon erfasst sind auch Anlagen zur Übertragung von Strom – also Stromleitungen.

Nur so kann die produzierte Energie, die in zunehmendem Maße aus erneuerbaren Energiequellen stammt, dorthin transportiert werden, wo sie gerade gebraucht wird. 

Wichtiges Ziel der Verordnung ist es, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und somit wichtige Ausbaumaßnahmen schneller als bisher umsetzen zu können. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens entfallen dadurch künftig die Umweltverträglichkeitsprüfung und detaillierte Artenschutzprüfungen auf der Zulassungsebene. Stattdessen werden hierfür bereits vorhandene Daten aus vorherigen Untersuchungen herangezogen. Diese Möglichkeit der Planungsbeschleunigung werden wir beim Ersatzneubau der Elbe-Weser-Leitung nutzen. Dadurch sparen wir voraussichtlich viel Zeit im Genehmigungsverfahren. Nach bisheriger Planung war die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens 2025 vorgesehen. Durch die Planungsbeschleunigung soll dieser Schritt nun bereits Anfang 2024 erfolgen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Umweltbelange künftig bei der Planung nicht mehr beachtet oder die Beteiligungsrechte von Betroffenen beschnitten werden. Wir werden bei unseren Planungen selbstverständlich weiterhin Schutzgebiete und Siedlungslagen umgehen, sofern dies möglich und sinnvoll ist. Die Beteiligungsmöglichkeiten und Rechte der Träger öffentlicher Belange (Behörden, Energieversorger, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und viele mehr) und der Bürgerinnen und Bürger bleiben darüber hinaus erhalten. Hierauf hat die Planungsbeschleunigung keine Auswirkungen.





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