Kompensations- und Ausgleichmaßnahmen

Wie wir Eingriffe in die Natur ausgleichen

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Beim Bau von Freileitungen lassen sich Eingriffe in die Natur und Landschaft nicht vermeiden. Doch für jeden Eingriff leisten wir einen Ausgleich.

Beim Ausbau des Stromnetzes gilt: Natur und Landschaft sollen so gering wie möglich und nur wenn zwingend nötig beeinträchtigt werden. Aber ganz ohne Eingriffe lassen sich Höchstspannungsleitungen nicht bauen. So benötigt die Leitung Schutzbereiche und Aufwuchsbeschränkungen, in welchen gewisse Anpassungen z. B. hinsichtlich von Wuchshöhen gelten.

An anderer Stelle wiederum kann sich ein neuer Mast auf die Lebensräume von bestimmten Tieren auswirken, wenn beispielsweise Vegetation entfernt und Boden ausgehoben wird. Ebenso können Vögel mit den neuen Masten und Leiterseilen von Freileitungen kollidieren. Aber sie können auch ihre bisherigen Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete meiden, wenn ihr Lebensraum durch eine neue Trasse zerschnitten wird.

Um diese Eingriffe auszugleichen, setzen wir sogenannte Kompensationsmaßnahmen um. Sie dienen dem Schutz von Landschaft und Natur.

Rechtliche Grundlage

Gemäß §13-15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt in Deutschland vorrangig das Vermeidungsgebot, die Eingriffsregelung und ein Verschlechterungsverbot der Natur. Wenn also Unternehmen landschaftliche Veränderungen durchführen, die als Eingriff in die Natur gelten, sind sie dazu verpflichtet, diese auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzten (Ersatzmaßnahmen).

Kein Eingriff ohne Ausgleich

Für Eingriffe in die Umwelt wird ein Beeinträchtigungsfaktor bestimmt. Je nach Intensität kompensieren wir den Eingriff daraufhin durch verschiedene Maßnahmen, beispielsweise durch Aufforstung, Streuobstwiesen, Verbuschung oder Extensivgrünland.

Ein Beispiel aus einem Offhsore-Projekt

2014 renaturierte TenneT die Vorlandfläche der Leybucht in enger Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, damit sich die natürliche Dynamik des Wattenmeeres wieder frei entfalten kann. Ziel ist es, dass die Gezeiten in der Leybucht ohne künstliche Entwässerung wieder wirken können. Dazu wurden die für die Landwirtschaft angelegten Entwässerungsrinnen verfüllt und eingeebnet. TenneT erneuerte zudem die Priele und sicherte so den Zustrom von Salzwasser in dem Gebiet. Auf insgesamt 140 Hektar Fläche entstand so eine Salzwiese mit vielfältiger Vegetation und Artenreichtum. Von der natürlichen Struktur profitieren vor allem hoch spezialisierte Pflanzen wie die Strandaster, zahlreiche Insektenarten sowie Brut- und Gastvögel wie der Rotschenken und die Nonnengans.

Das administrative Verfahren

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren prüft die zuständige Behörde den Leitungsverlauf inklusive technischer und umweltfachlicher Unterlagen. In diesen Unterlagen schlagen wir vor, wo Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Wenn ein Ausgleich als Realkompensation (also Maßnahmen) nicht geschaffen werden kann, sind alternativ auch Ersatzgeldzahlungen möglich. Wir müssen dann nachweisen, dass wir den Ausgleich nicht auf anderem Wege erbringen konnten, da vorrangig ein Ausgleich benötigt wird. Diese Ersatzgelder werden in Niedersachsen gem. § 7 (4) NNatSchG an die zuständigen Naturschutzbehörden (i. a. R. die unteren Naturschutzbehörden (UNB)) abgeführt. Die UNB sind dann dazu ermächtigt und verpflichtet mit diesen Geldern Maßnahmen zur Verbesserung von Natur und Landschaft im vom Eingriff betroffenen Naturraum umzusetzen.


Wir sind nicht nur dazu verpflichtet angemessene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, sondern müssen anschließend auch die Wirksamkeit der Maßnahmen überwachen. Das heißt konkret: Ausgleichsmaßnahmen, sowohl auf privaten als auch auf öffentlichen Flächen müssen grundsätzlich genauso lange bestehen bleiben, wie auch der Eingriff besteht und wirkt. 

Wir versuchen immer, den Eingriff durch den Trassenbau so gering wie möglich zu halten...

...nicht nur weil es gesetzlich festgelegt ist. Denn der beste Eingriff ist der, den wir gar nicht erst machen müssen.

Sprechen Sie uns an!


Sollten Sie Ideen oder Vorschläge für Kompensations- und Ausgleichmaßnahmen haben, sprechen Sie gerne unseren Bürgerreferenten an:


Sebastian Rutzen

Referent für Bürgerbeteiligung


Telefon: +49 (0)173 478 1424

E-Mail: sebastian.rutzen@tennet.eu

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